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Das Motto zum Weltkindertag 2021 „Kinderrechte jetzt!“

Das Deutsche Kinderhilfswerk sowie UNICEF Deutschland geben das diesjährige Motto „Kinderrechte jetzt!“ des Weltkindertages am 20. September 2021 bekannt. Dieses Motto soll vor allem im Wahljahr unterstreichen, dass es dringend an der Zeit ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit die Weichen für ein kinderfreundlicheres Deutschland zu stellen. Wie die Corona-Pandemie verdeutlicht hat, benötigen wir mehr denn je ein eindeutiges Bekenntnis zur umfassenden Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention. Auf der Website des Aktionsbündnisses „Kinderrechte ins Grundgesetz“ finden Sie alle weiteren Informationen.

Start des Kinderrechte-Schulnetzwerks Niedersachsen

Am 09. Februar 2021 startete das niedersächsische Kinderrechte-Schulnetzwerk als Kooperation zwischen dem Kultusministerium und UNICEF Deutschland. Bei der Auftaktveranstaltung sprach unsere Vorstandvorsitzende Sonja Student über die positiven Erfahrungen unseres seit 10 Jahren aktiven Hessischen Modell-Schulnetzwerk für Kinderrechte und Demokratie. Sie ermutigte die Teilnehmenden Kinderrechte im schulischen Alltag erlebbar zu machen.

Der Vortrag von Sonja Student „Essentials zu Kinderrechte-Netzwerken“

Kinderrechte ins Grundgesetz: Formulierung der Regierungskoalition ist inhaltlich noch unzureichend

Besonders in Ausnahmesituationen – wie die Corona Pandemie – zeigt sich, dass die Rechte und Anliegen von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Daher ist nun der richtige Zeitpunkt, die UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz, das die Werte unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens garantiert, aufzunehmen und Kindern somit den Rechtssubjektstatus zuzusprechen, der ihnen zusteht. 

Der Formulierungsvorschlag der Regierungskoalition zur Aufnahme der Kinderrechte in Artikel 6(2) Grundgesetz zeigt sich allerdings in vielerlei Hinsicht als unzureichend: 

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Als Mitglied des Netzwerkes der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention schließen wir uns der Forderung einer expliziten Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz an: Der Vorschlag der Regierungsparteien entspricht weder den völkerrechtlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention noch den in der EU-Grundrechtecharta enthaltenen Rechten der Kinder. 

Ebenso die Formulierungen zum Kindeswohl und zum Recht des Kindes auf Beteiligung sind inhaltlich noch nicht ausreichend und entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigt. Das Kindeswohl muss ein „vorrangig“ und nicht „angemessen“ zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, um die erforderliche Berücksichtigung des kindlichen Interesses auszudrücken. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das „rechtliche Gehör“ beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht, wie es Artikel 12 der UN-KRK vorsieht, formuliert werden. 

Daher schließen wir uns der Aufforderung an die Bundesfraktionen an, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen, sodass starke Kinderrechte den Weg ins Grundgesetz finden.

Quellen:
Pressemitteilung des Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk / Der Kinderschutzbund / UNICEF Deutschland / Deutsche Liga für das Kind) vom 12. Januar 2021
Pressemitteilung der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vom 13. Januar 2021

Beitrag in der HLZ: Kinderrechte in die Kita

In der neuen Ausgabe der HLZ (Zeitschrift der GEW Hessen, Jan./Feb. 21) geht es um die Stärkung der Kinderrechte im hessischen „Jahr der Rechte für alle Kinder“. Hannah Abels (Makista e.V.) verfasste darin einen Beitrag zur Relevanz der Kinderrechte in Kindertagesstätten, in dem sie unter anderem über die Wichtigkeit einer Kinderrechte-Kultur in der Kita sowie das Lernen durch, für und über Kinderrechte schreibt. Hier geht es zur neuen Ausgabe.

Die GEW Hessen ist unter anderem Gründungsmitglied des Hessischen Bündnisses „Demokratiebildung nachhaltig gestalten“, bei dem dieses Jahr vor allem die Unterstützung der Aktivitäten zum Jahr der Kinderrechte im Zentrum stehen. Alle Informationen zum Jahr der Rechte für Kinder und Jugendliche finden sie hier.

Neues im Kinderrechte-Blog: Das Recht auf Würde

Im Blog „Die UN-Kinderrechtskonvention in Hessen aus der Sicht von…“ ist im vergangenen Monat ein neuer Beitrag zum Recht auf Privatsphäre und Würde erschienen. Das ungefragte Öffnen des Schulranzens bei der Fahndung nach Hausaufgaben oder modrigen Pausenbroten, das Besprechen von gesundheitlichen Fragen zwischen Kinderärzt:in und Elternteil im Beisein des betroffenen Kindes… In solchen Situationen ist die Privat- bzw. Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen und damit ihre Würde berührt. In dem neuen Beitrag diskutieren die beiden Gründerinnen des Kinderrechteinstituts Miriam Zeleke, Hessische Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte, und Dr. Katharina Gerarts, Vorständin der Karl-Kübel-Stiftung für Kind und Familie, über das Spannungsfeld zwischen Privatsphäre und der allgegenwärtigen Würde von Kindern und Jugendlichen aus der Perspektive der UN-Kinderrechtskonvention.