Kinderrechte in die Hessische Verfassung

JA! Zur Stärkung der Kinderrechte

Am 28.10.2018 wurde anlässlich der Landtagswahl in einer Volksabstimmung über Änderungen der Hessischen Verfassung abgestimmt. Einer der insgesamt 15 Verfassungsänderungsanträge (Artikel 4) betraf die Stärkung der Rechtsstellung der Kinder. Mit Ihrer Stimme konnten entweder allen Verfassungsänderungen im Block zugestimmt oder über einzelne Änderungen abgestimmt werden.

Makista hat gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund und weiteren Unterstützern dazu aufgerufen: Egal, welchen Weg sie wählen…

Wir bitten Sie, mit Ihrer Stimme die Kinderrechte in unserem Bundesland in der Verfassung zu verankern.

Mit 89% Zustimmung wurden die Kinderrechte in die Hessische Verfassung aufgenommen. Ein toller Erfolg, Rückhalt und auch weitetre Verpflichtung, sich für die Kinderrechte einzusetzen!

 

Gute Gründe für das JA!

In der Gesetzesbegründung heißt es: Kinder sind Träger „eigener Grundrechte, die zu respektieren sind.“ Durch die Aufnahme der Rechte der Kinder wird die Stellung der Kinder in der Gesellschaft gestärkt.

Damit ihre Rechte geachtet und umgesetzt werden, brauchen Kinder starke Partner, die sie begleiten, schützen, fördern und altersgerecht beteiligen.

Gemeinsam übernehmen wir als Gesellschaft die Verantwortung für das Aufwachsen der Kinder entsprechend ihrer Verfassungsrechte. Wir stärken damit auch das demokratische Leben in unserer Gesellschaft.

Wir setzen uns gemeinsam für Kinder ein, weil …

… Kinder besonders schutzbedürftig sind!
… Kinder Menschen sind, die sich entwickeln!
… Kinder neugierig sind!
… Kinder ihren Willen äußern und gehört werden wollen!
… Kinderrechte Elternrechte stärken!

 

 

Aktionen rund um den Weltkindertag

Am 20. September findet der internationale Weltkindertag statt. Auch in den meisten hessischen Bildungseinrichtungen und Kommunen werden rund um diesen Tag die Bedürfnisse und Rechte von Kindern gewürdigt, ihre Fähigkeiten und Aktivitäten öffentlich dargestellt und eine große Öffentlichkeit einbezogen.
Wir rufen an diesem Weltkindertag dazu auf, die Verankerung der Kinderrechte in der Hessischen Verfassung zum Thema zu machen. Alle Kinder und Jugendlichen und alle Erwachsenen sollten die Kinderrechte kennen und im gemeinsamen Lebensalltag berücksichtigen.

Nutzen Sie die Zeit rund um den Weltkindertag, um in Ihren Einrichtungen und Ihrem Umfeld die Kinderrechte in den Mittepunkt Ihrer Tätigkeit zu stellen und so die Wahlberechtigten dafür zu sensibilisieren, bei der Landtagswahl und der Abstimmung über die Änderung der Hessischen Verfassung für die Verankerung der Kinderrechte zu stimmen. Jede Stimme ist wichtig.

Beachten Sie bei Ihren Aktionen und Veranstaltungen sowie dem Aufhängen der Plakate die eventuell notwendige Zustimmung der Träger der Einrichtungen. Bei Aktionen mit Kindern in Einrichtungen sollten Sie bei Verteilung der Postkarte an Kinder diese als Mitteilung an die Eltern in einem Umschlag den Kindern mitgeben. Einige Aktionsideen von A-Z haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt. Fotos mit Kurzbeschreibungen Ihrer Aktionen können Sie gern an den Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Hessen oder an Makista schicken.

Die Kinderrechte – weltweit, in Deutschland und in den Bundesländern

Kinder sind Träger eigener Grundrechte, weil sie Kinder sind. Sie  haben spezifische Bedürfnisse, Wünsche, Ängste und Nöte und brauchen besonderen Schutz. Deswegen haben sie verbriefte Rechte! Diese wurden 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention weltweit verabschiedet und von Deutschland ratifiziert. Die Kinderrechte gelten für alle jungen Menschen von 0-18 Jahren, sie sind Kinder- und Jugendrechte. 14 Bundesländer haben die spezifischen Rechte der Kinder in ihrer Landesverfassung verankert. Hessen stimmt mit der Landtagswahl im Oktober 2018 über die Aufnahme ab. Folgende Formulierung für die Aufnahme der Kinderrechte wurde im Hessischen Landtag beschlossen: „Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.

„Der Verfassungsänderung hat das Volk zugestimmt, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf Ja lautet.“ https://wahlen.hessen.de/land-hessen/volksabstimmungen/volksabstimmung

 

Ein breites Bündnis setzt sich auch für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Näheres unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

Den Text der UN- Konvention finden Sie hier.

 

Eine gemeinsame Aktion von:

 

 

Mit Unterstützung der:

Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte

 

 

Pressemitteilung