Besonders in Ausnahmesituationen – wie die Corona Pandemie – zeigt sich, dass die Rechte und Anliegen von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Daher ist nun der richtige Zeitpunkt, die UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz, das die Werte unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens garantiert, aufzunehmen und Kindern somit den Rechtssubjektstatus zuzusprechen, der ihnen zusteht.
Der Formulierungsvorschlag der Regierungskoalition zur Aufnahme der Kinderrechte in Artikel 6(2) Grundgesetz zeigt sich allerdings in vielerlei Hinsicht als unzureichend:
„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Als Mitglied des Netzwerkes der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention schließen wir uns der Forderung einer expliziten Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz an: Der Vorschlag der Regierungsparteien entspricht weder den völkerrechtlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention noch den in der EU-Grundrechtecharta enthaltenen Rechten der Kinder.
Ebenso die Formulierungen zum Kindeswohl und zum Recht des Kindes auf Beteiligung sind inhaltlich noch nicht ausreichend und entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigt. Das Kindeswohl muss ein „vorrangig“ und nicht „angemessen“ zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, um die erforderliche Berücksichtigung des kindlichen Interesses auszudrücken. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das „rechtliche Gehör“ beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht, wie es Artikel 12 der UN-KRK vorsieht, formuliert werden.
Daher schließen wir uns der Aufforderung an die Bundesfraktionen an, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen, sodass starke Kinderrechte den Weg ins Grundgesetz finden.
Quellen:
Pressemitteilung des Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk / Der Kinderschutzbund / UNICEF Deutschland / Deutsche Liga für das Kind) vom 12. Januar 2021
Pressemitteilung der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vom 13. Januar 2021