Kinderrechte in die Hessische Landesverfassung aufgenommen

Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung – ein großer Schritt

Ein großer Schritt für die Stärkung der Kinderrechte ist in Hessen gemacht! Mit 89,1% haben die Hessischen Wählerinnen und Wähler der Verfassungsänderung zur Aufnahme der Kinderrechten in Artikel 4 zugestimmt.

„Als Kinderschutzbund freuen wir uns mit den Kindern, dass ihre spezifischen Rechte eine so hohe Zustimmung erhalten haben. Es ist uns als Lobby für Kinder wichtig, Kinder ernst zu nehmen in ihrer eigenständigen Persönlichkeit und ihnen zu zuhören. Sie vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen gehört zu einer der wichtigsten Aufgaben, die durch das Verfassungsrecht nochmals deutlich unterstrichen wird,“ äußert Verone Schöninger, Landesvorsitzende des DKSB.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das verankerte Beteiligungsrecht der Kinder in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Sonja Student, Vorsitzende von Makista e.V. weiß, wie wichtig Kindern die Beteiligungsrechte sind und welchen Wert sie für die Demokratieerziehung haben: „Kinder haben ein Recht, sich zu beteiligen und bei Entscheidungen, von denen sie betroffen sind, gehört und beteiligt zu werden. So wachsen sie selbstverständlich in eine demokratische Gesellschaft hinein. Das zu lernen und zu leben ist eine wichtige Aufgabe von Eltern und aller Bildungseinrichtungen. Vor allem in Zeiten, in denen Menschenrechte und Demokratie offen in Frage gestellt werden.“

Der Kinderschutzbund und Makista hatten zusammen mit der Hessischen Beauftragten für Kinder- und Jugendrechte eine Kampagne zur Aufnahme der Kinderrechte in die Hessische Verfassung gestartet, die von vielen weiteren Organisationen unterstützt wurde. Sowohl im Schüler-Innen-Landtag als in zahlreichen Aktionen zwischen Weltkindertag und Volksabstimmung haben sich die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen der Kinderrechteschulen und der Ortsverbände des DKSB aktiv für die Stärkung der Kinderrechte in Hessen engagiert.

„Kinderrechte stärken Elternrechte“ betont die Vorsitzende des Kinderschutzbundes, denn Eltern und Kinder können sich z.B. gemeinsam für gute Bildung einsetzen und für ihre Kinder fordern. Die oft geführte Diskussion, dass Kinderrechte Elternrechte schwächen, sieht der Kinderschutzbund nicht. „Gerade die Aufnahme der Kinderrechte stärkt auch die Eltern in ihrem Wunsch, für ihre Kinder das Beste zu wollen, sei es bei der Förderung der Bildung oder einer guten Gesundheitsfürsorge. Verfassungsrecht lässt sich nicht einfach so vom Tisch wischen.“

Heute freuen sich die beiden Organisationen und die vielen Aktiven über die Aufnahme der Kinderrechte in die Hessische Verfassung und wissen, dass es nun eine gemeinsame Aufgabe aller Hessen ist, die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder mit Leben zu füllen und im Alltag umzusetzen.

Pressemeldung Kinderrechte in Hessischer Verfassung 02.11.18

 

Kontakt:  Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Hessen e.V., Gebrüder-Lang-Str.7, 61169 Friedberg, Verone Schöninger, Tel. 06031 18733, info@kinderschutzbund-hessen.de

Makista e.V., Löwengasse 27, Löwenhof Haus B, 60385 Frankfurt/ Main, Sonja Student, Tel. 069 949446740, info@makista.de