HeusenStamm der Kinderrechte

Passend zum Weltkindertag steht seit dem 20.9.21 der „HeusenStamm der Kinderrechte“ am Torbau in der Frankfurter Straße in Heusenstamm. Jahn Scheel von der Kinder- und Jugendförderung hatte mit Marie, Laura, Leonie und Amelie noch die letzten Schilder angebracht, bevor das Kunstwerk gemeinsam mit Bürgermeister Halil Öztas „freigegeben“ werden konnte. „Pandemie-bedingt war es uns im letzten und in diesem Jahr leider nicht möglich, unser beliebtes Kinderrechtefest durchzuführen. Trotzdem wollten wir die Bedeutsamkeit der Kinderrechte nicht unter den Tisch fallen lassen und haben uns mit dem HeusenStamm eine coole, alternative Aktion ausgedacht“, sagt Scheel.

Der HeusenStamm, der bis Ende des Jahres am Torbau stehen und hoffentlich für viel Aufmerksamkeit sorgen wird, ist gespickt mit vielen bunten Kinderrechte-Schildern, die im Vorfeld von Kindern der hiesigen Schulkindbetreuungen und der Kinderburg liebevoll gebastelt und bemalt wurden. Am unteren Ende des HeusenStamms ist zudem ein Wunschbriefkasten angebracht, in den Kinder ihre Wünsche und Fragen zu Kinderrechten in geschriebener, gebastelter oder gemalter Form einwerfen können. Das Juz-Team wird jeden einzelnen Brief sichten, die geäußerten Gedanken, Anregungen und Fragen bündeln und die gewonnenen Erkenntnisse verarbeiten – Heusenstamm soll schließlich nachhaltig eine Stadt der Kinderrechte werden.

Unterstützt und begleitet wird die Aktion vom gemeinnützigen Verein Makista e. V. aus Frankfurt. Im Projekt „KindGeRecht“, das durch das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ gefördert wird, kooperieren Verantwortliche der (früh)kindlichen Bildung mit Makista, um individuelle Wege zu finden, Kinderrechte in den Einrichtungen und in der Öffentlichkeit lebendig und sichtbar zu machen. Im März dieses Jahres hatte sich auf Initiative der pädagogischen Leitung im Rathaus ein Arbeitskreis „Kinderrechte in Heusenstamm“ gebildet.
Infobox

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 20. September 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel im selben Jahr verpflichteten sich die Regierungsvertreter*innen aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention. Sie hat die größte Akzeptanz aller UN-Konventionen und legt wichtige Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest. Die elementaren Grundrechte beinhalten das Überleben und die Entwicklung, das Nicht-Diskriminieren, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung. Als Kinder gelten für Deutschland alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

1992 wurden die Kinderrechte in Deutschland ratifiziert, und (erst) im Jahr 2019 wurden sie in die Hessische Verfassung aufgenommen und so rechtlich verankert. Trotzdem gibt es Kritik an der Umsetzung der Kinderrechte in unserem Land. Beispiele: Bis dato wurden die Kinderrechte nicht im Grundgesetz aufgenommen. Notwendig wären auch Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht, damit beispielsweise Flüchtlingskinder in Deutschland ebenfalls gleiche Rechte erhalten.

Die ersten Schritte von Seiten des Gesetzgebers sind zwar getan, aber dennoch sind die Kinderrechte tendenziell eher unbekannt. Um die Bürgerinnen und Bürger immer wieder darauf hinzuweisen, wie wichtig und unablässig die Kinderrechte für die Zukunft einer Gesellschaft sind und welchen Stellenwert sie konkret in Heusenstamm einnehmen, richtet die Stadt jedes Jahr das Kinderrechtefest – oder wie in diesem Jahr eine alternative Aktion – aus.