Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt in seinem Monitoringbericht zur Bekanntmachung der Kinderrechte in Hessen Weiterbildungsmöglichkeiten zu Prinzipien und Umsetzung der UN-KRK besonders für Verantwortungsträger*innen aus dem ländlichen Raum. Umso erfreulicher war es für Makista, im Frühsommer gleich zwei Fortbildungen für kommunale Angestellte aus unterschiedlichen Fachgebieten in ländlichen Regionen anbieten zu können.
In Butzbach, seit 2020 Schwerpunktregion unseres Projekts „KindGeRecht!“, kamen auf Einladung der Kinder- und Jugendarbeit Fachdienstleitungen und -mitarbeiterinnen aus ganz unterschiedlichen Gebieten zusammen: Bauen und Wohnen, Kindertagesbetreuung, Finanzen, Gremien, Forstwirtschaft oder Jugend. Sie tauschten sich über ihre persönliche und professionelle Begegnung mit Kinderrechten und Demokratie aus, beschäftigten sich mit Paragraph 4c der Hessischen Gemeindeordnung und sammelten Themen aus ihrem Fachgebiet, die Kinder und Jugendliche betreffen und in denen sie nach HGO und UN-KRK beteiligt werden müssen.
Auch im Landkreis Gießen, wo Kreisjugendpflegerin Selena Peter ein ortsübergreifendes Zusammentreffen und -denken von Mitarbeitenden aus Bauämtern und Jugendpflege organisiert hatte, wurden die UN-KRK und HGO zur Grundlage für sehr konkrete Überlegungen dazu, wo und vor allem wie Jugendliche in Planungsprozesse einbezogen werden können.Dr. Andrea Soboth vom Institut für Regionalmanagement brachte ihre große Expertise in der Planung und Methodik von Jugendbeteiligungsprozessen anhand vieler Beispiele ein.
Nur durch solche interprofessionellen Austauschmöglichkeiten können Ideen zu einer gelingenden Umsetzung von Jugendbeteiligung entstehen. Denn diese erfordert viel gegenseitiges Verständnis, einen gemeinsamen, guten Bezugsrahmen, wie ihn die Kinderrechte bieten, sowie die wichtigen „kurzen Wege“ zwischen den Fachleuten. Im Kreis Gießen und in Butzbach sind erste Schritte gemacht – wir hoffen, dass dort und anderswo viele weitere folgen.