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Bündnis fordert: Kein Stillstand für die Demokratiebildung in Hessen

Die rund 40 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses „Demokratiebildung nachhaltig gestalten“ machen sich weiterhin für die Teilhabe der jungen Generation und mehr Demokratie im Alltag stark. „Das Wissen um Kinderrechte muss in Bildungseinrichtungen gestärkt und auf lange Sicht angelegt werden“, so eine Forderung der gemeinsamen aktuellen Stellungnahme. „Man macht aus Kindern keine Freunde der Demokratie, wenn man über die Köpfe der Kinder und Jugendlichen hinweg entscheidet“, mahnte der Marburger Erziehungswissenschaftler Benno Hafeneger in einer Pressekonferenz am 10. Mai. Mit dabei waren Angelika Ribler (Sportjugend Hessen), Christa Kaletsch (Makista e. V.) und Helmolt Rademacher (DeGeDe Hessen) als Initatior:innen des 2019 gegründeten Bündnisses.

Zum Artikel in der FR, 10.5.2021

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Stellungnahme „Kein Stillstand für die Demokratiebildung in Hessen“

Mehr als 100 Organisationen fordern „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für morgen angesetzten 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Den Appell haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland, der Kinderschutzbund, die Deutsche Liga für das Kind, Makista – Bildung für Kinderrechte und Demokratie und der Landesverband Hessen der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik (DeGeDe) unterzeichnet.

Wörtlich heißt es im Appell: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 der europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind unabhängig bei allem staatlichen Handeln zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen. (…) Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – aber richtig!“

Makista und alle beteiligten Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:

• Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;

• Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;

• Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;

• Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;

• Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;

• Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen kann unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/ heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:
offizielle Pressemitteilung
Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“
Hintergrundpapier
Video „Warum gehören die Kinderrechte ins Grundgesetz?“

Förderung des Deutschen Kinderhilfswerkes für Projekte zum Thema Kinderrechte

Bis zum 31. März 2021 können sich Initiativen, Vereine und Verbände, die ein Projekt zum Thema Kinderrechte oder Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gestalten wollen, beim Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks um eine Förderung bewerben. Es können bis zu 5.000 Euro für Projekte mit einer Dauer bis zu einem Jahr und 10.000 Euro für mehrjährige Projekte beantragt werden. Daneben bestehen weitere Fördermöglichkeiten in den Bereichen Digitales Lernen, gesunde Ernährung und Homeschooling in Geflüchtetenunterkünften. Mehr

Neue Broschüre „Die Corona-Krise als Herausforderung für Demokratie- und Menschenrechtsbildung“

Die neu veröffentlichte Broschüre des Projektes „Zusammenleben neu gestalten“ bietet Angebote und Anregungen für Multiplikator:innen für die (politische Bildungs)Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Wie kann Partizipation in der Corona-Krise weiterhin gestaltet werden? Welche Möglichkeiten existieren, mit rassistischen Krisendeutungen sowie (antisemitischen) Verschwörungstheorien umzugehen? Diese Broschüre bietet eine Vielzahl an Methoden und Denkanstöße und Zugänge, die die Förderung der Selbstwirksamkeit unterstützen.