Alles Familie*

15. September 2020

Alles Familie*

Ein Interview mit Sarah Ponti über (Un-) Gleichbehandlung, Kindeswohl und Paragraphen.

Makista: Das Kindeswohl ist aus Sicht des LSVD explizit ein Argument für die Nicht-Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Elternpaare und von Regenbogenfamilien. Gleichzeitig wird der Begriff von der Gegenseite immer wieder ins Feld geführt und unterstellt, dass es durch das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern potentiell gefährdet sei. Wie kann es sein, dass dieser Begriff von beiden Seiten gleichermaßen stark gemacht wird und wie unterscheiden sich aus Ihrer Sicht die Vorstellungen, die mit ihm verbunden werden?

Sarah Ponti: Der Begriff Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dennoch gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch Anhaltspunkte für seine Auslegung: wesentlich sind die körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit des Kindes, seine finanzielle Absicherung sowie stabile und kontinuierliche Beziehungen zu den Bezugspersonen. Hier setzen unsere Forderungen an: Tausende Kinder wachsen derzeit in Deutschland in Regenbogenfamilien auf. Für das Wohl dieser Kinder müssen verlässliche rechtliche Strukturen geschaffen werden, die alle Elternteile rechtlich anerkennen und die gelebte Familienvielfalt zutreffend abbilden. Die Gegenseite führt oft ins Feld, dass die Entwicklung von Kindern in Regenbogenfamilien beeinträchtigt sein könnte. Internationale und nationale Studien belegen jedoch seit Jahren, dass diese Kinder sich in jeder Hinsicht genauso gut entwickeln wie andere Kinder. Es ist die fehlende rechtliche Anerkennung, die zu Lasten der Versorgung und der Absicherung der Kinder und damit zu Lasten des Wohls der Kinder geht.

Illustration aus dem empfehlenswerten, sehr unterhaltsamen und informativen Kinderbuch „Alles Familie!“ über familiäre Vielfalt von Alexandra Maxeiner und Anke Kuhl.
© Anke Kuhl, Klett Kinderbuch, 2010

Makista: Die UN-KRK umfasst ja in Artikel 5 einen sehr breiten Begriff von Familie, den ich eher im Sinne einer „Sorgegemeinschaft“ begreifen würde. Wäre das dort ausformulierte Konzept ein guter Bezugspunkt oder nutzt der LSVD Artikel 5 – und die Kinderrechte allgemein – bereits in seiner Argumentation? Was spräche dafür oder vielleicht dagegen, sich darauf zu beziehen?

Sarah Ponti: Artikel 5 ist sehr offen formuliert und erfasst grundsätzlich eine Vielzahl von Familienkonstellationen, auch Regenbogenfamilien. Dies jedoch nur, wenn sie in den Vertragsstaaten bereits anerkannt sind. Für Regenbogenfamilien ist dies in Deutschland leider noch nicht der Fall. Artikel 5 fordert von den Vertragsstaaten nicht die rechtliche Anerkennung bestimmter Familienformen. Für Regenbogenfamilien, insbesondere trans- und intergeschlechtliche Eltern, ist aber das Diskriminierungsverbot in Artikel 2 relevant. Dieser verbietet explizit die Diskriminierung eines Kindes aufgrund des Geschlechts des Kindes oder seiner Eltern. Ein Problem internationaler Menschenrechtsabkommen ist jedoch, dass sie auf die Selbstbindung der Vertragsstaaten setzen und anders als europäisches und nationales Recht kaum durchsetzbar sind.

Makista: An welchen Stellen greift denn die derzeitige Ungleichbehandlung am gravierendsten in die Wirklichkeit betroffener Familien und der Kinder ein?

Sarah Ponti: Stiefkindadoptionsverfahren sind langwierig und oft entwürdigend, kosten viel Zeit und Geld und können zu Konflikten innerhalb der Familien führen. In Mehreltern-Regenbogenfamilien werden einige Elternteile rechtlich gar nicht anerkannt und können deshalb ihrer übernommenen Verantwortung nicht gerecht werden. Trans- und intergeschlechtliche Eltern müssen sich bei Behördengängen zwangsouten, Auslandsreisen sind teilweise unmöglich. Rechtliche und finanzielle Hürden beim Zugang zur Reproduktionsmedizin für gleichgeschlechtliche, trans- oder intergeschlechtliche Eltern erschweren oder verhindern Familiengründungen. Die Rechtsunsicherheit wirkt sich auch im alltäglichen Umgang mit Behörden, Schulen, Vereinen oder Ärzten aus, wenn zum Beispiel Regenbogenfamilien der Familientarif im Schwimmbad verweigert oder ihre Familie in der Kita peinlich tabuisiert wird.

Makista: Was müsste, neben der rechtlichen Gleichstellung, passieren, damit alle Kinder uneingeschränkt ihr Recht auf Familie genießen können?

Sarah Ponti: Diskriminierungen muss durch viel mehr Aufklärung präventiv entgegengewirkt werden. Der LSVD hat Konzepte zur Regenbogenkompetenz entwickelt. Familienvielfalt sollte in Büchern und Spielen in Kitas und Schulen sichtbar sein. Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Familienberatung sind aufgefordert, sich dafür fit zu machen, Regenbogenfamilien und solche, die es werden wollen, in ihrer Arbeit kompetent und vorurteilsfrei anzunehmen. Bund und Länder müssen dazu entsprechende Programme fördern.

Weiterlesen:

Liebe Leser_innen,

was ist eine Familie? Und was sind Eltern? Die UN-Kinderrechtskonvention kennt darauf eine Antwort, die zunächst überraschen mag. Unter der Überschrift „Respektierung des Elternrechts“ heißt es in Artikel 5: „Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind verantwortlicher Personen…“. Ein ziemlich weiter Begriff von Familie oder Elternschaft also. Überraschend ist das vor allen Dingen, weil in der westlichen Welt zwei Jahrhunderte lang in erster Linie die Kleinfamilie aus Mutter-Vater-Kind(ern), dem Ortsbrauch entsprach. Allerdings gab es auch hier in der gelebten Wirklichkeit immer andere Modelle und spätestens seit den 1970er Jahren wird dieses Konzept auch öffentlich regelmäßig infrage gestellt. Liest man Artikel 5 der UN-KRK weiter, gibt er den entscheidenden Hinweis zu einer Antwort auf die Frage, wie man Elternschaft – wenn nicht über das heteronormative Paarkonzept – wesentlich definieren kann: Die für das Kind Verantwortlichen sollen „…das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte … leiten und … führen.“ Eltern sind nach diesem Verständnis also in erster Linie eine Gemeinschaft von sorgenden Bezugspersonen, deren Arbeit sich – gemäß der KRK – am Kindeswohl als Leitbild ausrichtet. Kein Wort von Mutter – Vater – Kind, im Gegenteil. Dennoch wird es Eltern, die nicht dem scheinbar klassischen Bild entsprechen, nach wie vor an vielen Fällen erschwert, ihre Sorgearbeit wie zweigeschlechtliche Paare zu machen. Einerseits erleben viele Kinder im Schul- oder Kitaalltag, dass ihre Familie immer als Ausnahme wahrgenommen wird oder sich besonders erklären muss. Andererseits wird genau das auch nach wie vor durch Gesetze befördert, die (trotz Anerkennung der Homoehe) eben immer noch nicht die formale Gleichstellung ermöglichen. Öffentlich wahrnehmbar wurde das zuletzt im Juli, als im Bundesrat über eine Überarbeitung des Adoptionshilfegesetz entschieden wurde, die für lesbische Mütterpaare eine Verlängerung des ohnehin belastenden Adoptionsprozesses durch die Einführung einer Beratungspflicht bedeutet hätte. Der Vorschlag wurde gekippt – und hat eine Diskussion darüber angestoßen, ob es nicht an der Zeit wäre, im Sinne des Kindeswohls auch alle anderen rechtlichen Hürden für Regenbogenfamilien auf den Prüfstand zu stellen. Das „Kindeswohl“ ist gleichzeitig ein Begriff, der vonseiten der Skeptiker*innen einer gesetzlichen Erleichterung für homosexuelle Elternschaft immer wieder ins Feld geführt wird. Für uns Grund genug, mit einer Expertin vom Lesben- und Schwulenverband, der als großer Bürgerrechtsverband Interessen und Belange von LSBTI in Politik und Medien vertritt, über dieses Thema zu sprechen. Alles Gute für alle großen und kleinen Familien wünscht,

die Makista-Redaktion

Ein Kommentar für “Alles Familie*

  1. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Regenbogenfamilien ist inzwischen zweifelsohne als ein Auftrag der schulischen Bildung zu verstehen. Im hessischen Lehrplan Sexualerziehung heißt es: „Ziel der Sexualerziehung ist, Schülerinnen und Schülern ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt der partnerschaftlichen Beziehungen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten in unserer Gesellschaft zu vermitteln. Die Sexualerziehung soll überdies die gesellschaftlichen Realitäten berücksichtigen und wertegebunden sein. Gegenstand der Sexualerziehung in Schulen soll die Vermittlung von Wissen über die Existenz unterschiedlicher Partnerschaftsformen und Verständnisse von Familie, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten und deren Akzeptanz sein.“ Bevor diese erfreulich klaren Formulierungen im Lehrplan verankert wurden, haben rechtskonservative und evangelikale Gruppen versucht, insbesondere das Ziel der „Akzeptanz“ zu skandalisieren. Glücklicherweise ließ sich die Landesregierung davon nicht beirren, der Lehrplan ist seit 2016 in Kraft. Die von den genannten Kreisen bewusst inszenierte Aufregung hat sich gelegt. Nun kommt es aber darauf an, dass dieser klar formulierte Auftrag an allen Schulen tatsächlich mit Leben gefüllt wird, denn das geschieht bislang leider noch nicht überall.

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Im Interview: Sarah Ponti

Sarah Ponti

Sarah Ponti ist Grundsatzreferentin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) und Expertin für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Ponti studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und promoviert sich derzeit zu Diskriminierungen im Europarecht.