Ein breites Bündnis von mehr als 100
Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und
die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der
Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der
UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins
Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für morgen angesetzten 1.
Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den von der
Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine
Stärkung der Kinderrechte bedeute. Den Appell haben u.a. das Deutsche
Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland, der Kinderschutzbund, die Deutsche Liga
für das Kind, Makista – Bildung für Kinderrechte und Demokratie und der Landesverband
Hessen der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik (DeGeDe) unterzeichnet.
Wörtlich heißt es im Appell: „Eine
Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern
in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die
UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 der europäischen Grundrechtecharta und die
geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die
spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die
Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen
Absatz an, da diese dem Kind unabhängig bei allem staatlichen Handeln zustehen.
Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren
Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen. (…) Wir fordern nun eine
zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern
und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte
gehören ins Grundgesetz – aber richtig!“
Makista und alle beteiligten
Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme
der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:
• Das Recht des Kindes auf Anerkennung
als eigenständige Persönlichkeit;
• Die Berücksichtigung des Kindeswohls
als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder
betreffen;
• Das Recht des Kindes auf
Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend
Alter und Reifegrad;
• Das Recht des Kindes auf Entwicklung
und Entfaltung;
• Das Recht des Kindes auf Schutz,
Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
• Die Verpflichtung des Staates, für
kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.
Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen kann unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/ heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
offizielle Pressemitteilung
Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“
Hintergrundpapier
Video „Warum gehören die Kinderrechte ins Grundgesetz?“