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5.9.2010 : 3:17 : +0200
 
 

Kinderrechte

Das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes", die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) wurde am 20.11.1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Die Kinderrechtskonvention möchte ein Bild vom Kind im gesellschaftlichen Bewusstsein und im Bewusstsein des Einzelnen verankern, das Kinder als eigenständige Persönlichkeiten sieht - ausgestattet mit Würde, mit eigenen Bedürfnissen, Interessen und Rechten. Kinderrechte sind ein besonderer Teil der Menschenrechte und gelten für alle jungen Menschen zwischen 0 und 18 Jahren.

Die Konvention beruht auf vier Eckpfeilern:

  • Das Recht auf Leben und Entwicklung eines jeden Kindes sind im größtmöglichen Umfang zu garantieren (Artikel 6)
  • Kein Kind darf u. a. wegen seiner nationalen, ethnischen und sozialen Herkunft, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, seiner Sprache, seiner Religion oder wegen politischer und sonstiger Anschauungen diskriminiert werden (Artikel 2)
  • Bei allen politischen, behördlichen, gerichtlichen und sonstigen Maßnahmen, die das Wohl und die Interessen der Kinder betreffen, sind diese vorrangig zu berücksichtigen (Artikel 3)
  • Kinder sind an den sie selbst betreffenden Entscheidungen immer angemessen zu beteiligen. Sie sollen vor allem bei allen ihre Angelegenheiten berührenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren gehört werden (Artikel 12)


Diese Prinzipien bilden die Basis der gesamten Konvention. Auf der Grundlage dieser Überzeugungen bauen die 54 Artikel, die unterschiedlichen Themenbereichen zugeordnet sind, auf.

Die UN-Kinderrechtskonvention im gesamten Wortlaut kann undefinedhier heruntergeladen werden. Eine kindgerechte Fassung findet man undefinedhier oder in der Broschüre "Die Rechte der Kinder – von logo einfach erklärt“, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (undefinedBestellungen oder download).

Es lohnt sich, im Internet zum Thema Kinderrechte zu recherchieren. Tips und Aktionsideen, Literatur und gesetzliche Grundlagen sind dort schnell zu haben. Unsere undefinedLinkliste gibt dazu eine Übersicht.

Tipp: Auf der Webseite www.kinderrechte.rlp.de sind Informationen rund um die Kinderrechtskonvention, z.B. zur Geschichte der Konvention sowie ihre Umsetzung international und in Deutschland, zusammengetragen. Zahlreiche Grundsatzbeschlüsse und Materialien zu den Kinderrechten können hier heruntergeladen werden.